GFE − Anleger müssen auch mit dem Finanzamt kämpfen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Anwalt Kapitalanlagerecht - Beratung heute?
Am 23.02.2012 durch Kapitalanlagerecht Rechtsanwalt Dr. Schulte


Negative Post vom Finanzamt − Anleger haben weitere Probleme


Die GFE warb mit folgendem System um Geld der Anleger: Der potentielle Anleger investiert in ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Dieses wird auf dem Grundstück des Anlegers oder eines Dritten errichtet. Die GFE pachtet sodann das BHKW (Blockheizkraftwerk) von dem Eigentümer zurück und betreibt es auf ihre Kosten.

Hierzu wird dem Anleger ein fester Pachtertrag für die nächsten 20 Jahre versprochen. Der Anleger hätte sich danach um nichts weiter zu kümmern, da die GFE alles, vom Betrieb bis zur Wartung, übernehmen würde.

Die Vorsteuer der Rechnung sollte vom Finanzamt erstattet werden.

Einige Finanzämter vertreten die Rechtsmeinung, dass der Erwerb aber keine selbstständige Tätigkeit als Unternehmer darstellt, sondern ausschließlich eine Kapitalanlage. Das bedeutet steuerlich, dass die 19% Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet werden.

Ein weiterer Schlag für die von uns vertretenden Anleger, die von Vermittlern Schadenersatz fordern.

Die Zweifel am System der GFE waren den Insidern jedenfalls länger bekannt; dem Kunden wurden solche Zweifel allerdings verschwiegen.

In der Regel haften Anlageberater für die Vermittlung von negativen Kapitalanlagen auf Schadenersatz, falls diese die Anleger nicht umfassend und richtig aufgeklärt haben.

Weitere Informationen:

Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte


Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Schadenersatz Klagen gegen GFE Vermittler, spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

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