BID Bayerischer Inkasso Dienst AG widerruft Schufaeintrag
Anwalt Kapitalanlagerecht - Beratung heute?
Am 23.02.2012
durch Kapitalanlagerecht Rechtsanwalt Dr. Schulte
Die Rechtsanwälte konnten einen weiteren Erfolg für einen Mandanten erzielen. Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen widerrief die BID Bayerischer Inkasso Dienst AG einen Schufaeintrag, den Sie zu Lasten des Mandanten lanciert hatte.
Hintergrund des Schufaeintrages war ein Mietvertrag, den der Mandant mit einem namhaften Autovermieter abgeschlossen hatte. In diesem war eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 950,00 € vereinbart gewesen. Nach einem unglücklichen winterlichen Auffahrunfall sah sich der Mieter somit einer Forderung von 950,00 € ausgesetzt. Diese wurde, da er nicht sofort zahlte, von dem Inkassounternehmen geltend gemacht und auch in die Schufa eingetragen, obwohl zuvor eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen wurde, die der Mieter auch stets erfüllt hatte.
Erst nachdem die Rechtsanwälte dieses Verhalten der BID rügten und mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung drohten, lenkte die BID Bayerischer Inkasso Dienst AG ein und widerrief den Schufaeintrag. Der Scorewert des Mandanten sprang sofort wieder nach oben.
Da vorliegend eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen war, die der Mandat stets einhielt, war die Forderung nicht fällig und die Schufaeintragung somit rechtswidrig. Es lohnt sich daher, gegen solche Eintragungen vorzugehen.
Da die Fristen, in denen einstweiliger Rechtsschutz erlangt werden kann, recht kurz sind und je nach Gerichtsort zwischen einem und zwei Monaten liegen, ist jedem Betroffenen, der von einem Schufaeintrag Kenntnis erhält, zu raten, sich sofort um rechtliche Hilfe zu bemühen, damit hier keine Fristen versäumt werden.
Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte
Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf BID Bayerischer Inkasso Dienst AG spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

