Bankenvertreter jammert vor höchstem deutschen Gericht - BGH
Anwalt Kapitalanlagerecht - Beratung heute?
Am 23.02.2012
durch Kapitalanlagerecht Rechtsanwalt Dr. Schulte
Bankenvertreter jammert vor höchstem deutschen Gericht − bei Grundsatzentscheidung zum Schadenersatz droht Finanzkrise
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am 08.02.2010 eine Revision über ein Entscheidung, bei der ein Anleger von einer Bank Schadenersatz verlangte und in den ersten beiden Instanzen mit seiner Schadenersatzklage gescheitert war. Anstatt still und heimlich mit den geschädigten Anlegern über Lösungs- und Kompensationsmöglichkeiten zu verhandeln und ernsthaft die Interessen der Kunden zu berücksichtigen hatte das Finanzinstitut es auf die Klagewelle angelegt. Es ging und geht immer noch ein Teufelswerk namens: "CMS-Spread-Ladder-Swap".
Worum geht es? Die Betroffenen melden sich bei den Rechtsanwälten und erklären Geschichten wie folgt: ‘Ich bin in einen Lampenladen gegangen und man hat mir erzählt eine Kerze sei eine optimale Lösung, um eine Wohnung zu beleuchten. So ein Teufelszeug wie eine Glühbirne soll ich nicht nehmen. Jetzt fühle ich mich falsch beraten, weil eine Glühbirne viel besser ist als eine Kerze; modern, schick, stinkt nicht. Weil aber mehr Gewinn gemacht werden kann mit Kerzen, wurden diese natürlich verkauft. Das jetzt verhandelte Produkt ist aber ungefähr so wie Napalm zur Beleuchtung des Hauses. Klebt und brennt selbst dann, wenn man es löschen will. Nach dem Löschen geht es wieder an und brennt und brennt und brennt
Rechtlich umstritten ist bisher, ob die Bank haftet zur Zahlung von Schadenersatz. Diskutiert wurden Nichtigkeit der Verträge, mangelnde Transparenz, Täuschung oder fehlerhafte Kapitalanlageberatung und/ oder −vermittlung. Wie auch immer das höchste deutsche Gericht entscheidet, lamentieren hilft nicht und schon gar kein Argument darf sein: ‘Es droht eine zweite Finanzkrise, falls das Gericht Schadenersatz zuspricht.’ Ganz im Gegenteil: Aus Schmerzen kann man nur lernen und besser werden. Die ganzen Klagewellen und das Misstrauen in die Finanzindustrie der letzten Jahre hat sich nicht entwickelt, weil die Kunden plötzlich alle eine Begehrensneurose entwickelt haben. Nein; die Krise ist hausgemacht, weil die Angebote der Banken häufig nur dem Provisionsinteresse der Banken gedient haben. Dieses strukturelle Versagen muss aufhören, damit die Banken nicht mehr jammern müssen über die frechen Kunden, die sich beschweren und klagen. Warum mussten denn biederen Unternehmen und Kommunen Finanzprodukte diese Finanzprodukte verkauft werden? Es steht zu hoffen, dass das Urteil des Gerichts die Produktgestalter und Verkäufer bei den Banken zur Einsicht bringt nachdem der Gesetzgeber nur zaghafte Versuche macht, den Rechtsbereich weiter zu regulieren. Die Mandanten sind in der Regel sehr realistisch und wollten eine ordentliche Beratung mit einem ordentlichen Produkt; sie beauftragen nur dann einen Rechtsanwalt, wenn es unbedingt sein muss.
Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte
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