Neues Geldwäscherecht Geldwäschegesetz 2012 - Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte & Experten

Anwalt Geldwäscherecht bzw. Rechtliche Fragen zu Geld und Kapital - Beratung heute?
Am 23.02.2012 durch Rechtsanwalt Dr. Schulte.

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Es ist bereits Vieles, und dabei nicht immer Richtiges, berichtet worden über die geplanten Änderungen bei der Geldwäscheprävention. Nun verzögert sich da Gesetzgebungsverfahren des neuen Geldwäschegesetzes weiter. Eigentlich sollte am 10.11.2011 das neue Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, so dass es zum 01.01.2012 in Kraft treten kann.


Nun hat der Finanzausschuss am 09.11.2011 sprichwörtlich in letzter Sekunde die Beratung im Bundestag am heutigen 10.11.2011 überraschend von der Tagesordnung genommen. Grund hierfür seien umfangreiche Änderungsanträge, die weiteren Beratungsbedarf nach sich zögen, wie auf der Internetseite des Bundestags zu erfahren ist.

Mit einer abschließenden Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention ist nun frühestens Ende November 2011 zu rechnen.

Dies ist ein weiterer Rückschlag für die Unternehmen und Unternehmer, die von den Neuerungen des Geldwäschegesetzes betroffen sind, denn die Ungewissheit hält an. Dabei ist bereits seit längerem zu beobachten, dass viele Unternehmen sich unvorbereitet und allein gelassen fühlen, ob der zukünftigen Änderungen und den gravierenden Geldbußen bei Verstößen.

Diese Verunsicherung aufgreifend, hat zuletzt auch die IHK Berlin das Thema Geldwäscheprävention in einem extra einberufenen Themenabend behandelt und zahlreiche Mitglieder eingeladen. Neben Vertretern des Landeskriminalamtes Berlin und der der Senatsverwaltung unterstellten Aufsichtsbehörde für Geldwäscheprävention war zu diesem Vortrag auch Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner als Experte und Referent eingeladen.

Dabei hat sich im Laufe des Abends zunehmend gezeigt, dass bei den Unternehmen große Verunsicherung herrscht, was genau sie ab Anfang nächsten Jahres zu erfüllen haben und wie sie sich darauf vorbereiten können.

Die nun bekannt gegebene weitere Verzögerung beseitigt dieser Unsicherheit nicht, da weiter nicht feststeht, welche Neuerungen tatsächlich in Kraft treten werden.

Fazit:

Aus juristische Sicht kann daher nur dazu geraten werden, sich als Unternehmer bereits frühzeitig bei einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls prüfen zu lassen, ob Ihr Unternehmen für die anstehenden Änderungen des Geldwäscherecht vorbereitet ist. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte Seminar

Geldwäscheprävention − was ist das überhaupt? Gibt es Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, an die auch ich mich als Händler, Spediteur oder Immobilienmakler halten muss? Wenn ja, wie kann ich diese Pflichten in meinem unternehmerischen Alltag richtig umsetzen? Impressionen vom Seminar bei der Industrie- und Handelskammer Berlin im November 2011.

Referenten:
Andreas Ertel, Leiter der Abteilung beim Landeskriminalamt Berlin
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Lehrbeauftragter
Jörg Lehnert, Leiter der Überwachungsabteilung des Landes Berlin


Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister kennen es schon länger − Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche. Für alle anderen Gewerbetreibenden ist es hingegen ein eher unbekannter Bereich. Insbesondere Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln und eben gerade keine Bank oder Versicherung sind, sind häufig nicht mit den Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche vertraut. Dabei kann jedes Unternehmen ohne sein Wissen zum Waschen illegal erlangter Gelder missbraucht werden.

Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte


Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Geldwäscherecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

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