Postbank muss Scorewert berichtigen lassen
Anwalt Postbank Schufa - Beratung & Hilfe heute?
Am 23.02.2012
durch Rechtsanwalt Dr. Schulte
Erneuter Erfolg der Rechtsanwälte in einer Schufa Angelegenheit.
Am 23.02.2011 verurteilte das Landgericht Berlin die Postbank AG dazu, die Schufa nach bereits erfolgter Löschung eines Schufa−Eintrages aufzufordern, den Scorewert so zu berechnen, als sei der Eintrag nie erfolgt. Die Ungeschicklichkeiten der eintragenden Institutionen nehmen kein Ende. In dem vorliegenden Fall war es so, dass eine Postbank einen Schufa − Eintrag gleich zweifach vorgenommen hatte. Zum einen wurde die Forderung unter dem Namen „Postbank AG“ und zum anderen unter „Deutsche Postbank AG“ eingetragen.
Die doppelte Eintragung sah das Gericht als unzulässig an. Daher muss die Postbank auch nach Löschung des Schufa − Eintrages die Schufa anweisen, den Score − Wert neu zu berechnen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die außergerichtlich entstandenen Kosten muss die fehlerhaft handelnde Bank tragen.
Das Urteil des LG Berlin ist rechtskräftig.
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Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte
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