Wer ist denn Jürgen Dieter Zimmer aus Chemnitz? Erfundener Rechtsanwalt und Gesellschafter der Venture Mittelstandsfonds GbR?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Anwalt Venture Mittelstandsfonds GbR ( DeuMIB Deutscher Mittelstand Investitions− und Beteiligungs GmbH ) bzw. Rechtliche Fragen - Beratung heute?
Am 23.02.2012 durch Rechtsanwalt Dr. Schulte.

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Die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte führte schon seit einiger Zeit Prozesse gegen Jürgen Dieter Zimmer aus Chemnitz. Teilweise führt dieser auch noch den dritten Vornamen Christian. Dieser wird durch die Rechtsanwälte als Gesellschafter der Venture Mittelstandsfonds GbR in Anspruch genommen. Zahlreiche Anleger haben Ihr Geld in diese Gesellschaft bzw. in die Rechtsvorgängerin DeuMIB Deutscher Mittelstand Investitions− und Beteiligungs GmbH angelegt und bisher keinerlei Rückzahlungen erhalten.


Wie nunmehr bekannt wurde, ist Herrn Zimmer bereits auf Grund rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Leipzig vom 20.05.2009, was durch Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30.07.2009 bestätigt wurde, aufgegeben worden, es zu unterlassen:

− Einen Briefkopf zu verwenden, der ihn als „Rechtsanwalt a.D.“ ausweist und/oder

− sich selbst als „Rechtsanwalt a.D.“ zu bezeichnen und/ oder,

− einen Briefkopf zu verwenden, auf dem wie folgt geworben wird „befugt zu Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Behörden und Gerichten nach Maßgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)“,

− einem Briefkopf zu verwenden, ausweislich dessen er als „Rechtsdienstleistungskanzlei“ marktwerbend tätig ist.

Der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte liegen jedoch zahlreiche Briefwechsel mit Herrn Zimmer vor, in denen dieser sich weiter als „Rechtsanwalt a.D.“ oder als „Rechtsdienstleistungskanzlei“ bezeichnet. Das Urteil des Landgerichts Leipzig scheint Herrn Zimmer dabei wenig zu interessieren.

Zusätzlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Zimmer Anklage zum Amtsgericht Tiergarten wegen Beihilfe zum Bankrott und zur Insolvenzverschleppung erhoben hat. Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin zum Aktenzeichen: 3 Wi Js 779/10 geführt.

Fazit:

Gerichtliche Urteile, die z.B. nach der Zivilprozeßordnung verkündet werden, Beschlüsse und Hinweise (von Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Polizeien durch Pressemitteilungen) sollten nicht unbeachtet bleiben, damit Schaden vermieden werden kann und die Rechtsordnung effektiv ihre Aufgaben erfüllen kann.

Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte


Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Venture Mittelstandsfonds GbR ( DeuMIB Deutscher Mittelstand Investitions− und Beteiligungs GmbH ) spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

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