Doktor − Arbeit Skandal
Wer einen zweifelhaften Titel führt begibt sich in mehrerer Hinsicht in Gefahren. Zum einen droht eine strafrechtliche Verurteilung durch die Amtsgerichte am Wohnort des Täters in einem öffentlichen Verfahren. Vorgeschaltet ist ein peinliches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und Polizei. Durch die Beharrlichkeit der falschen Titelführung ist die Strafe zu erhöhen, dieses ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch. Zum anderen droht Spott und Häme durch die Familie und im beruflichen Umfeld. Es ist daher häufig besser einen Blindgänger aktiv zu entschärfen, anstatt auf die unkontrollierte Explosion zu warten. Daher melden sich bei dem Autor häufig in einem frühen Stadium Betroffene.
Anwalt Kapitalanlagerecht - Beratung heute?
Am 23.02.2012
durch Kapitalanlagerecht Rechtsanwalt Dr. Schulte
Skandale über Skandale, zuletzt die Doktor Arbeit eines Verteidigungsminister a. D.
Rechtlich eindeutig ist eine wissenschaftliche Hilfestellung durch Erlangung eines akademischen Abschluss nicht zulässig
(Ausführlich hierzu:Dr. Schulte).
Aber auch Zahlungen und Hilfestellung außerhalb der eigentlichen wissenschaftlichen Leistung sind problematisch.
Der Doktorgrad führt zu Reichtum und Glück und ggf. zu Politischen Einfluss
Jedes Jahr erlangen mehr als 25.000 Doktoranden in Deutschland einen Doktortitel. In der Regel haben zwei Drittel der Vorstände aller Großunternehmen in Deutschland promoviert und im Bundestag führen rund sechzehn Prozent aller Abgeordneten einen Doktorgrad. Bereits das Einstiegsgehalt eines promovierten Angestellten liegt meist bis zu einem Drittel höher als bei konventionellen Mitarbeitern. Demnach zahlt sich ein Doktorgrad auf allen Ebenen der Karriereleiter monetär aus und erhöht zudem um ein Vielfaches den beruflichen Aufstieg in höhere Positionen oder ämter.
Ein promovierter Erwerbstätiger verdient im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Hochschulabsolventen ohne Doktorgrad während seines Berufslebens einige Hunderttausend Euro mehr, weshalb sich zunehmend immer mehr berufstätige Akademiker entschließen, den begehrten Titel zu erlangen, ohne hierfür ihre berufliche Tätigkeit aufgeben zu müssen. Jedoch ist das Vorhaben einer externen Promotion insbesondere in Deutschland mit zahlreichen Hindernissen verbunden. Verschiedene Promotionsberater in Deutschland sind deshalb bei der Realisierung von externen Promotionsverfahren behilflich.
Fremdarbeiten sind nur in einem engen Rahmen zulässig
Dagegen darf niemand darauf hoffen, dass ein Honorar bezahlt wird, ohne dass die üblichen Leistungen einer Promotion wie das eigenständige Erstellen einer Dissertationsschrift und die Teilnahme an Doktorandenseminaren erbracht werden. Insbesondere die Fremderstellung einer Dissertation durch Dritte ist eine sittenwidrige Handlung. Sie muss als Kernstück des Promotionsverfahrens eigenständig erbracht werden, was bei der Abgabe auch eidesstattlich versichert werden muss.
Insofern sich ein Doktorand diesbezüglich nicht regelkonform verhält, kann der Doktorgrad auch nachträglich durch die Universität wieder entzogen werden. Dagegen kann ein Promotionsberater all diejenigen Dienstleistungen seinen Klienten anbieten, welche auch ein Professor gegenüber seinem Doktoranden erbringen darf. Hierzu gehören Themenvorschläge, Literaturhinweise, Hilfe bei der technischen Erstellung der Dissertation und die Veröffentlichung. Ferner kann der Promotionsberater mit seinem Klienten regelmäßige wissenschaftliche Diskussionen führen und Anregungen geben. Unzulässig dagegen sind das Erstellen einer Gliederung, das inhaltliche Redigieren eines Textes, das Erstellen vollständiger Textpassagen oder die zusammenfassende Auswertung von Literatur.
Aufgrund der Skandale und des hohen Reputationsrisikos gehen aber mehr und mehr potentielle Dr.−Väter dazu über nur noch Promotionskandidaten zuzulassen, die auch als wissenschaftliche Hilfskräfte tätig sind oder die zumindest langjährig bekannt sind.
Die Verwendung eines akademischen Titels kann nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sein. Die Vorschrift stellt auch das unbefugte oder unberechtigte Führen eines Doktortitels unter Strafe.
In einigen Fällen ist allerdings die durch unser Grundgesetz gewährleistete Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG zu beachten. Die Ausübung der Kunstfreiheit kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Strafbarkeit nach § 132a StGB ausscheidet und das Führen eines Titels erlaubt (also nicht unbefugt bzw. untersagt) ist.
Weitere Informationen: Doktor Titel Handel trotz Guttenberg Skandal?
Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte
Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Doktor Titel spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.
