GFE BHKW Nürnberg Neuigkeiten - Erneuerbare Energie - Blockkraftwerk

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Anwalt bzgl. GFE bzw. Rechtliche Fragen zu Erneuerbare Energie - Beratung heute?
Am 23.02.2012 durch Rechtsanwalt Dr. Schulte.

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Insolvenz der GFE mbH − Anzahl der Geschädigten nimmt weiter zu
Die Insolvenz der GFE mbH aus Nürnberg, die mit innovativen Blockheizkraftwerken und versprochenen Traumrenditen die Anleger reihenweise angelockt hatte, zieht immer weitere Kreise. So hat auch die deutsche Presselandschaft diesen Skandal intensiv aufgegriffen. Hierzu meldete sich zuletzt das Magazin Der Spiegel bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner um Hintergrundinformationen rund um das Firmengeflecht der GFE und deren rechtliche Einschätzung hierzu zu erfahren.

Wie der Kanzlei Dr. Schulte und Partner nun aus informierten Kreisen bekannt wurde, haben einige Rechtsschutzversicherungen bereits damit begonnen, spezielle Abteilungen einzurichten, die sich ausschließlich mit Deckungsanfragen zu Verfahren gegen die GFE beschäftigen. Of-fenbar ist nur so die Vielzahl der Klageverfahren gegen die GFE und damit verbundenen Deckungsanfragen zu bewältigen.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte rät daher dazu, mögliche Ansprüche gegen die GFE mbH und gegen den Anlageberater bzw. Anlagevermittler von einem im Bank− und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.



weitere Informationen zu GFE

Wie das zuständige Amtsgericht Nürnberg mitteilte wurde am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Legendenbildung wurde gestoppt.
Das Insolvenzgericht AG Nürnberg:

Anleger konnten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Das Gericht legte den 15.04.2011 als Termin fest.

(AG Nürnberg, Az.: 8200 IN 2238/10)


Weitere Informationen:

Erkennt der Insolvenzverwalter alle Forderungen an?

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE − Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH aus Nürnberg können nur Forderungen angemeldet werden, die gegen die GFE mbH bestehen.
Die Unternehmensgruppe der GFE war mit vermutlich weiteren Gesellschaften tätig:
  • GFE Energy AG aus Herisau (Schweiz)
  • FI Consulting GmbH
  • FI Holding AG aus Herisau
  • Swiss Vermögensverwaltung
  • Swiss Topinvest
  • Trecomp Ltd. im englischen Birmingham
  • viele kleinere Firmen aus der Region
Jedoch ist ein genauer Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der GFE-Gruppe nicht deutlich.
Anmeldungen für Forderungen gegen andere Unternehmen können deshalb nicht zur Insolvenztabelle der GFE mbH aus Nürnberg aufgenommen werden.

Gibt es ein Sanierungskonzept?

Grundsätzlich kann ein Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz weitergeführt und sogar saniert werden.
Bankenskandal.de ist gegenwärtig kein tragfähiges Sanierungskonzept bekannt.
Den Zugriff hierauf hätte allein der Insolvenzverwalter.
Allerdings teilte der Insolvenzverwalter am 01.03.2011 in einer Stellungnahme relativ eindeutig seine Sicht der Dinge mit:
  • Aufgrund des Gutachten des TüV Rheinland über den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke, das von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Auftrag gegeben worden war
  • Das dieses Konzept der GFE-Gruppe vermutlich nicht durchführbar sei


Der Insolvenzverwalter stellte es laut seiner Mitteilung als fraglich hin:
Ob die auf dem Betriebsgelände befindlichen fertigen bzw. teilfertigen Blockheizkraftwerke überhaupt in Betrieb genommen werden können.


Am 01.03.2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE (GFE Nürnberg Anlage Modell - Erneuerbare Energie - Blockkraftwerk), mit Sitz in Nürnberg eröffnet.

Geschädigte Anleger haben die Möglichkeit ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden.

Nach dem ersten Zusammenbruch der Firma und den Verhaftungen hatten ja interessierte Kreise der Schädiger immer noch behauptet, dass alles nur ein Irrtum sei und das Unternehmen weiter machen würde. Das war eine betrügerische Aussage, die zur Art und Weise des bisherigen Verhaltens passte.

Das Gericht bestimmte, dass die Forderungen der Gläubiger bis spätestens Freitag, den 15.04.2011 form − und fristgereicht beim Insolvenzgericht Nürnberg angemeldet werden müssen.

Aufgrund der vorliegenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt derzeit die Möglichkeit, dass die geschädigte Anleger zur Durchsetzung der Ihnen entstandenen Schäden folgendes prüfen können:

  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber des Anlageberaters.
    Diese sind vermutlich gegeben
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verursachern;
    auch ziemlich sicher gegeben
  • Möglich: Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
    Das ist anzuraten.


Die Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien GFE wollte die Welt verändern und viel Geld einsammeln. Die Verbraucher− und Anlegerschutzanwälte hatten seit längerem gewarnt, weil zuviele Unstimmigkeiten bekannt wurden.

Leider haben sich die bösen Ahnungen bestätigt.

Die StA Nürnberg (Staatsanwaltschaft Nürnberg) geht von gewerbsmäßigen Neuigkeiten 23.02.2012 Betrug Nachrichten in der Sache aus, berichtet die Lokalen Medienvertreter.

Die Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien GFE.

Sie warb mit folgendem System um Geld der Anleger:

Der potentielle Anleger investiert in ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Dieses wird auf dem Grundstück des Anlegers oder eines Dritten errichtet. Die GFE pachtet sodann das BHKW (Blockheizkraftwerk) von dem Eigentümer zurück und betreibt es auf ihre Kosten. Hierzu wird dem Anleger ein fester Pachtertrag für die nächsten 20 Jahre versprochen. Der Anleger hätte sich danach um nichts weiter zu kümmern, da die GFE alles, vom Betrieb bis zur Wartung, übernehmen würde.

Es ist jedoch fraglich, ob diese BHKWs wirtschaftlich effektiv betrieben werden können. So erhalten die Betreiber nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) eine zwar relativ hohe, aber dafür starre Stromeinspeisungsvergütung (EEG-Vergütung). Dies stellt jedoch keinen Bonus zu dem am Markt erzielten Erlös dar, wie es etwa nach dem KWKG (Kraftwärmekopplungsgesetz) geschieht. Dies ist deshalb bedenklich, weil eine Bonuszahlung Schwankungen bei dem am Markt zu erzielenden Preis besser auffängt. Starre Vergütungen, so lukrativ sie erscheinen, beinhalten immer auch das Risiko, dass sie die Schwankungen am Markt nicht ausgleichen. So ist etwa in diesem Fall zu befürchten, dass bei steigenden Preisen für den Einsatzstoff (z.B. Pflanzenöl o.ä.) die Wirtschaftlichkeit der  entsprechenden BHKW-Anlage deutlich verschlechtert wird. Höhere Betreiberkosten / Einkaufskosten, bei gleichbleibenden Gewinnen, sind aus ökonomischer Sicht immer ein Risiko. Es bleibt daher von den Entwicklung der Betreiberkosten für die BHKWs abhängig, ob diese rentabel betrieben werden können.

Es bestehen hier jedoch begründete Zweifel, ob die von der GFE garantierten Erträge für die nächsten 20 Jahre tatsächlich eingehalten werden können. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass der Preis für Pflanzenöl in den letzten Jahren um ca. 100% geschwankt ist und die Wartungskosten in Deutschland wohl stetig steigen werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheint eine Ertragsgarantie für die nächsten 20 Jahren unseriös.
Daneben wirft die Konzeption der GFE bereits einige Fragen auf. So tauchen immer wieder Stimmen auf, nach denen die GFE bereits bei der Konstruktion der BHKW Probleme hat. So soll die technische Konzeption der BHKWs bereits einige Male überworfen worden sein. Insbesondere sollen wegen Lieferengpässen auch erst wenige BHKW aufgestellt worden sein. Der von der GFE zuvor propagierte Festpreis der BHKW ist zwischenzeitlich wohl nicht mehr zu halten. So hat die GFE bereits nach wenigen Monaten des Geschäftsbetriebs mitteilen müssen, dass die Investitionssumme für ein BHKW um etwa 33% steigen werde. Zudem fehlen derzeit noch die Beweise für die von der GFE versprochenen Leistungen der BHKW. Zertifikate des TüV oder ähnlichen Institutionen über die verbaute Technologie existieren bisweilen nicht.

Ein erhebliches wirtschaftliches Risiko besteht des weiteren darin, dass die strengen Vorgaben des EEG, bzgl. der Energieerzeugung, nicht eingehalten werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass die Stromeinspeisungsvergütung nach dem EEG nicht mehr gezahlt werde und die Haupteinnahmequelle somit wegbrechen würde. Ein Erreichen der avisierten ökonomischen Ziele wäre so völlig ausgeschlossen.

Die Betroffenen sollten prüfen lassen, ob eine Haftung der Anlagevermittler in Frage kommt. Die Zweifel am System der GFE waren den Insidern jedenfalls länger bekannt; dem Kunden wurden solche Zweifel allerdings verschwiegen. In der Regel haften Anlageberater für die Vermittlung von negativen Kapitalanlagen auf Schadenersatz, falls diese die Anleger nicht umfassend und richtig aufgeklärt haben.

Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte


Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf GFE Erneuerbare Energie und Schadenersatz spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

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