GRE Global Real Estate AG Insolvenz
Hilfe für Anleger − OLG Dresden verurteilt Gesellschaft wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz
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Am 23.02.2012
durch Rechtsanwalt Christian Röhlke.
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Geschädigte Anleger der GRE Global Real Estate AG können auf Ersatz ihres Kapitals hoffen. Nachdem RÖHLKE RECHTSANWÄLTE aus Berlin vor dem Landgericht Zwickau Schadensersatz für ihre Mandanten erstritten haben, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die hiergegen durch die GRE AG eingelegten Berufungen in über einem Dutzend Verfahren durch Beschluß zurückgewiesen. Damit ist die GRE AG rechtskräftig zu Schadensersatz verpflichtet. Ein Rechtsmittel gegen die Dresdener Beschlüsse ist nicht mehr möglich, die GRE AG hat allerdings Verfassungsbeschwerde angekündigt.
„Das Besondere an den Richtersprüchen aus Zwickau und Dresden ist, dass die Gerichte umfassende Fehler der Emissionsprospekte aus den Jahren 2004−2007 festgestellt haben,“ teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Die Fehler beträfen aber voraussichtlich jeden Anleger aus diesen Jahren, so dass die Entscheidungen auch jedem Anleger bei einem Schadensersatzprozess helfen können, meint Röhlke.
In den Prozessen gegen ihre Anleger hat die GRE AG stets behauptet, über die beträchtlichen Risiken der Kapitalanlage durch den Emissionsprospekt aufgeklärt zu haben. Dies ließen sich die Finanzakrobaten aus Steinpleis auch auf den Zeichnungsunterlagen bestätigen. Und dieser Prospekt sei eben vollständig und richtig, was auch das OLG Dresden vor Jahren einmal so entschieden habe. Viele Anleger und ihre Anwälte suchten ihr Heil deswegen mit wechselndem Erfolg darin, vor Gericht zu behaupten, der Prospekt sei nicht übergeben worden oder aber der Berater habe die Beteiligung anders dargestellt als der Prospekt. „Wir konnten dagegen die Gerichte davon überzeugen, dass gerade die Übergabe des Prospektes einen Betrug zu Lasten der Anleger darstellt. Denn der Prospekt ist lückenhaft und falsch. Mit dieser Argumentation haben wir bisher alle Prozesse gewonnen oder sehr vorteilhaft durch Vergleich beendet“, sagt Röhlke.
Die von der GRE AG eingesetzten Berater seien im Übrigen vertraglich verpflichtet gewesen, nur anhand des Prospektes zu beraten. Viele von Ihnen hätten Klauseln in den Verträgen, die sie von Schadensersatzansprüchen wegen falscher Prospektierung freistellen. „Diesen Vermittlern kann nur geraten werden, ihre Anleger auf unsere Prozesserfolge hinzuweisen. Denn sonst laufen die Berater Gefahr, für betrügerisches Handeln der Verantwortlichen der GRE AG vor ihren Kunden den Kopf hinzuhalten.“
Die GRE AG hat ihren Geschäftssitz nunmehr seit einigen Wochen aus Sachsen weg nach München verlegt. „Die Münchener Richter werden wohl nicht anders entscheiden als ihre sächsischen Kollegen. Und die Quote erfolgreicher Verfassungsbeschwerden liegt bei unter 2 % ”, sagt Röhlke, der nicht an einen Wechsel der gerichtlichen Windrichtung glaubt.
Fazit:
Die Entscheidungen aus Dresden und Zwickau werden vielen Anlegern helfen, Prozesse zu gewinnen. Opfern der GRE−Beteiligungen kann nur frühzeitig der Gang zu einem spezialisierten Anwalt geraten werden.
Weitere Information am 23.02.2012, zu aktuellen Geschehen rund um GRE
Im Finanzskandal um die Immobilienfirma GRE Global Real Estate AG ist am 25.01.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (AZ: AG München 1507 IN 3929/11). Damit sind die vielen hundert atypisch stillen Beteiligungsverträge, die von der GRE AG als Altersvorsorge verkauft wurden, automatisch beendet. Für die Anleger bedeutet dies allerdings noch nicht das Ende des Schreckens: Insolvenzverwalter Dr. Prager kündigte eine Vielzahl von Maßnahmen an, die auch zukünftig die Gerichte beschäftigen werden. Auf die geprellten Anleger kommt weiterer Ärger zu.
− Zunächst einmal will der Insolvenzverwalter die still Beteiligten nur als sogenannte nachrangige Gläubiger behandeln. Das bedeutet, sie bekämen nach derzeitigem Stand nicht einmal eine Quote an der Insolvenzmasse,− erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian−H. Röhlke, dem das Eröffnungsgutachten des Insolvenzverwalters vorliegt. −Nachrangige Gläubiger werden noch nicht einmal zur Anmeldung der Forderung im ersten Gang aufgefordert, so dass viele Anleger nicht einmal mitbekommen werden, dass ihre Forderungen hier nicht berücksichtigt werden.−
Darüber hinaus ist der Verwalter der Ansicht, dass möglicherweise die stillen Beteiligten noch weiter zur Kasse gebeten werden können. So soll seiner Meinung nach eine Abfindungsbilanz für jeden Anleger ermittelt werden. Je nachdem, ob diese Bilanz ein Guthaben des Anlegers ausweist oder einen Negativsaldo, erhält entweder der Anleger eine Auszahlung oder muss gar weiter einzahlen. In jedem Falle aber sollen die Auszahlungen im Rahmen des ENP−Programmes wieder zurückbezahlt werden, immerhin eine Summe von fast 500.000,00 €.
−Vor dieser Folge des ENP−Programmes im Insolvenzfalle haben wir immer wieder gewarnt. Die Anleger wurden über dieses Risiko häufig nicht informiert. Auch das hat zu Verurteilungen der GRE zu Schadensersatz geführt−, sagt RA Röhlke. Doch auch die Anleger, die ihr Geld noch durch erfolgreiche Prozesse zurückklagen konnten, sind nicht sicher: alle Zahlungen der GRE AG ab August 2011 sind anfechtbar und werden vom Verwalter zurückverlangt werden.
Der Geschäftsbetrieb der GRE wird nicht fortgeführt werden. Allein die Verbindlichkeiten bei Banken betragen 7,4 Mio €. Grundbuchrechtlich abgesichert sind davon 5,3 Mio €. Das bedeutet, dass nahezu sämtliche Immobilien vorab zu Gunsten der Banken verwertet werden. Da sonst kaum Vermögen festgestellt werden konnte, werden die Anleger wohl −ob sie nun zur Tabelle angemeldet sind oder nicht − ihr Geld als Totalverlust abschreiben müssen.
−Erfreulicherweise geben die Gerichte unseren Mandanten in vielen Verfahren gegen den Vorstand, Herrn Prof. Dr. h.c. (Universität del Golfo, Mexico) Frank Andre Audilet und Herrn Stefan Oehlerking, Recht und verurteilen diese zu Schadensersatz −, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Diesen Weg will er konsequent weiterverfolgen.
Daneben kündigt er an, sich für seine Mandanten entschieden gegen weitere Forderungen des Insolvenzverwalters zu wehren. Das Oberlandesgericht in Dresden hat bereits entschieden, dass der Emissionsprospekt der GRE AG betrügerisch war. Sollen jetzt die Betrugsopfer noch weiter zur Kasse gebeten werden?, fragt RA Röhlke.
FAZIT: Anleger sollten dringend rechtlichen Rat suchen. Es gilt, die Forderungen des Verwalters auf weitere Zahlung abzuwehren und Schadensersatz bei den Verantwortlichen einzuklagen.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels− und Gesellschaftsrecht.
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als ”Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.
Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Christian H. Röhlke
Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf GRE Global Real Estate AG spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung nutzen Sie unser Kontaktformular.

