Garbe Logimac − Rothmann & Cie Fonds in der Schieflage

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Anwalt Kapitalanlagerecht - Beratung heute?
Am 23.02.2012 durch Kapitalanlagerecht Rechtsanwalt Dr. Schulte


Anlegerverhalten in der Krise − Tipps von der Expertin


Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Bankkaufmann (IHK) führt seit vielen Jahren Rechtsstreitigkeiten für Anleger, die sich am sogenannten Grauen Kapitalmarkt beteiligt haben. Der Markt zeichnet sich oftmals durch dunkle Strukturen und mangelnde staatliche Aufsicht aus. Seit Jahren kritisieren Anlegerschützer, dass durch diese Strukturen immer nur einer verliert: der Anleger. Kapitalanlagen in Fonds− oder Beteiligungsgesellschaften boomen noch immer. Trotz diverser Krisen in den letzten 15 Jahren legen immer noch viele Anleger ihr Geld in Gesellschaften an, ohne jedoch wirklich zu wissen, was sie da aus juristischer Sicht tatsächlich unterschreiben.

Was kann der Anleger selbst tun, wenn die Signale auf ROT stehen und der Vermögensverlust droht, so wie im Fall der Geldanlage bei der Garbe Logimac AG.

Dr. Schulte führte hierzu ein Gespräch mit der Geschäftsführerin der Audaxa Gesellschaft für Fondsmanagement mbH, Frau Gundula Lütgert. Das Berliner Unternehmen ist darauf spezialisiert, Fonds zu führen und zu sanieren oder abzuwickeln. Zusätzliche Tipps gibt es von Rechtsanwalt Christian Röhlke, seit Jahren Experte im Bereich Kapitalanlagenkonstruktionen.

Dr. Schulte: Anleger erhalten immer wieder Post von ihren Kapitalanlagegesellschaften, mit der sie über besondere Geschäftsvorfälle informiert werden. Im Fall Garbe Logimac AG war es so, dass diese 25 Mio EUR ohne Sicherheiten an eine Schwestergesellschaft ausgeliehen hat, die jetzt ausfallen. Was kann man dann tun?

Geschäftsführerin Lütgert: Die betroffenen Gesellschafter sollten die Basisunterlagen heraussuchen bzw. anfordern, insbesondere den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und ihre Beitrittserklärung sowie etwaig gegebene Vollmachten. Im Weiteren ist dann zu prüfen, mit dem geschulten Auge einer Person, die Fondsverwaltungen macht und sich in diesen Konstruktionen auskennt, ob es sich hierbei um ein besonderes Geschäft handelt, das z.B. zustimmungsbedürftig ist oder gewesen wäre. Im Falle einer fehlenden Zustimmung, kann man dann eine persönliche Haftung der Geschäftsführung prüfen und Ansprüche geltend machen. Es hilft häufig konstruktive Gespräche zu führen. Wenn sich solche Entwicklungen abzeichnen oder anbahnen, müssen sachkundige Vertreter in die Gesellschafterversammlungen gehen und vorab Unterlageneinsichten nehmen, damit deutlich wird, dass die Geschäftsführung beobachtet wird. Es gilt der alte Spruch: „Das Sonnenlicht desinfiziert.“

Vornehmer ausgedrückt: ”Transparenz führt zu richtigen und konformen Entscheidungen.“ Leider ist die Erfahrung aus unserer jahrelangen Praxis, dass derjenige, der Transparenz meidet, auch etwas zu verbergen hat.

Rechtsanwalt Röhlke: Unserer Erfahrung nach muss mit einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater der Vorgang ordentlich aufgearbeitet werden. Das Problem ist aber, dass die Kapitalanleger meistens vereinzelt vorgeht. Dann buchen z.B. einhundert Personen jeweils 10.000 € aus, anstatt sich zusammenzuschließen und die Verwaltung gemeinsam anzugehen, indem z.B. gemeinsam ein Wirtschaftprüfergutachten in Auftrag gegeben wird.

Dr. Schulte: Wie häufig kommen denn solche Fälle vor?

Geschäftsführerin Lütgert: ”Freibier macht durstig“, dass verdeutlicht, dass natürlich dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Gerade bei steueroptimierten Geldanlagen entstehen durch die Komplexität der Sachverhalte Anreize zum Fehlverhalten. Dort gilt der Spruch: ”Gelegenheit macht Diebe“. Damit will ich allerdings nicht unterstellen, dass unkorrekt gehandelt wird. Ich sage nur, dass man das sachkundig von dritter Seite beobachten und kontrollieren muss. Anhand der korrekten Fondsverwaltungen, die es auf dem Markt gibt, und den positiven Beispielen, die diese geben, sieht man ja, dass es ohne weiteres möglich ist, auch im Anlegerinteresse vernünftige Erfolge nachhaltig zu erreichen. Bei Problemen sind dann wenigstens vernünftige vermögensschonende Lösungen zu erreichen. Oftmals müssen aber auch erst vollmundige Versprechungen der Initiatoren oder überhöhte Renditeerwartungen der Anleger zurückgeschraubt werden, um zu einer vernünftigen Arbeitsgrundlage für die Zukunft zu gelangen.

(Bild zeigt das Lügenmuseum in Gantikow)

Dr. Schulte: Es gibt ja unterschiedliche
Rechtskonstruktionen mit verschiedenen
Teilhaberrechten der Gesellschafter.






Geschäftsführerin Lütgert: Grundsätzlich ist es unabhängig von der Rechtsform wichtig, durch Kontakte zu anderen Gesellschaftern Allianzen zu bilden und Stärke zu zeigen. Hinzu muss eine qualifizierte Beratung durch Experten kommen. Ganz wichtig für den Anleger ist im übrigen, das Gespräch mit seinem persönlichen Steuerberater. Zusätzliche Risiken durch fehlerhafte Verwaltung des Vermögens durch Dritte müssen aus dem eigenen Bereich gesehen werden. Auch hier muss gegengesteuert werden. Wir arbeiten hier bei der Audaxa nur mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Rechtsanwalt Röhlke: Je nach Rechtskonstruktion können unterschiedliche Auskunftsklagen und sagen wir mal Mitbestimmungsklagen durchgesetzt werden. Deshalb raten wir den Anlegern, bereits in den vermeintlich „guten“ Zeiten der Kapitalanlage zur juristischen Prüfung, um mögliche Risikofaktoren und sich abzeichnende Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Nur so können Sicherheit und ruhiger Schlaf gewährt werden.

Das Gespräch führt Rechtsanwalt Dr. Schulte, Teilnehmer waren:

Christian Röhlke
Rechtsanwalt in Berlin
Anschrift & Rufnummer

GRE − Urteil Bankenskandal.de Infobox:
OLG Dresden Urteil GRE Global Real Estate AG. Was tun? Kanzlei Röhlke meint: Es ist sinnvoll juristisch den Sachverhalt ggf. auch gerichtlich klären zu lassen.
Die Kanzlei hat bereits Verfahrenserfahrung.




Gundula Lütgert
Geschäftsführerin der audaxa
Gesellschaft für Fondsmanagement mbH
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin



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Autor: 23.02.2012
Rechtsanwalt Dr. Schulte


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